Arbeitnehmer und Schüler sind durch die Berufsgenossenschaften besonders versichert. Die Behandlung wird bei Unfällen nicht zu Lasten der Krankenkasse sondern zu Lasten der Berufsgenossenschaft durch den Durchgangsarzt durchgeführt. Dies betrifft Unfälle, die während der Arbeit, Ausbildung oder Schule erfolgen sowie Unfälle, die auf dem Weg zu den genannten Tätigkeiten oder von dort nach Hause stattfinden.

Bei Unfällen, die sich bei diesen Tätigkeiten ereignet haben, sollten Sie auf jeden Fall einen hierfür zuständigen Durchgangsarzt aufsuchen.

Durchgangsärzte sind Ärzte, die von den Berufsgenossenschaften zur Behandlung ihrer Versicherten zugelassen wurden. Dies sind in aller Regel Chirurgen und Unfallchirurgen mit einer besonderen Ausbildung. Im Falle eines Arbeits-, Schul- oder Wegeunfalles stehen wir Ihnen an fünf Tagen der Woche von 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr zur Verfügung. Zudem sind unsere Durchgangsärzte in diesen Fällen samstags zwischen 8.00 Uhr und 13.00 Uhr in einer unserer Praxen für Sie erreichbar.

Dr. A. Bitschnau

Dr. A. Bitschnau

Dr. M. Hoestermann

Dr. M. Hoestermann

Dr. M. A. Müller

Dr. M. A. Müller

Dr. R. Winkelmann

Dr. R. Winkelmann

Dr. P. Heinrich

Dr. P. Heinrich

Dr. M.-P. Kovacevic

Dr. M.-P. Kovacevic

Dr. T. Reithofer

Dr. T. Reithofer

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